Liebe Eltern,

heute Nachmittag hat die Schulministerin Frau Gebauer verkündet, dass in Kreisen mit einer Inzidenz unter 200 ab dem 19.04.2021 wieder Wechselunterricht und damit Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler in NRW stattfindet.

Den aktuellen Erlass können Sie hier einsehen.

Das bedeutet, dass wir unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen Ihre Kinder in den jeweiligen Lerngruppen nach eingeführtem weiterführenden Wechselmodell wieder ab Montag, den 19.04.2021 zum Präsenzunterricht in der Grundschule begrüßen dürfen. Die Klassenleitungen geben Ihnen noch die Informationen zum Wechselunterricht für die zwei Lerngruppen. Diese Regelung soll laut Frau Gebauer nun „für eine längere Zeit“ gelten.
Aktuell gilt auch als Voraussetzung zum Schulbesuch eine in der Coronabetreuungsverordnung ab dem 12.04.2021 gesetzlich verankerte Testpflicht für alle in der Schule Beteiligte und damit auch für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule.
Die Durchführung der Selbsttests soll auch erlassgemäß für die Kinder in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn 2x pro ganzer Woche erfüllt werden. Das Land hat uns Schulen dazu inzwischen mit Selbsttests ausgestattet.
Alternativ ist aber auch möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (externer Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt!  Wir legen Ihnen nahe, liebe Eltern, die weiteren erforderlichen negativen Testungen extern unter Ihrer Anwesenheit bei Ihrem Kind durchführen zu lassen und uns diese formlos zu bestätigen.
Eine Meldung an das Gesundheitsamt in Gütersloh ist erst dann erforderlich, wenn nach einem positiven Selbsttest auch der dann verpflichtende PCR-Test positiv war. Bitte geben Sie uns bei einem positiven Testergebnis sogleich über die Klassenleitung oder über das Sekretariat (Fon: 05244-2737) Bescheid.
Zunächst gilt aber auch der von uns schon in den Materialpaketen ausgeteilte Selbsttest vom Kreis Gütersloh für den Nachweis der negativen Testung, gedacht zum ersten Präsenzunterrichtstag Ihres Kindes in der Schule (siehe Elternbrief vom 12.04.2021).  Geben Sie bitte Ihrem Kind den unteren Abschnitt als Bestätigung der Testdurchführung mit in die Schule. Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vorfeld.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen erlassgemäß nicht mehr in der Schule unterrichtet werden bzw. am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Notbetreuung läuft weiter wie vor den Osterferien 2021. Sie brauchen keine erneute Anmeldung ausfüllen. 

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Kinder. Bleiben Sie alle gesund.

Mit freundlichen Grüßen 
Chr. Lehmeyer-Plotzky, Schulleitung