Zusammenarbeit

Die Randstunde soll die Betreuung im Elternhaus ergänzen. Deswegen ist die Teilnahme der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten an den von den Betreuungskräften durchgeführten Elternabenden erforderlich.

Die Betreuungskräfte stehen außerdem nach Absprache für persönliche Gespräche zur Verfügung. Sie arbeiten auch mit den Klassenlehrern der betreuten Kinder zusammen, d.h. es soll ein reger Austausch zwischen den Randstundenkräften, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder sowie den Lehrern der Schule zum Wohl der uns anvertrauten Kinder stattfinden.