Täglicher Wechsel der geteilten Lerngruppen im Präsenz- und Distanzunterricht – neues Wechselmodell bedingt durch die Lolli-Testung

Abholung der Testsets (für eine mögliche Nachtestung) am Montag, den 10.05.2021 in der Schule (Eingangsbereich)

Liebe Eltern,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen. 

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren (s.u.) steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit. 

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten am 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt. 

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet; dies gilt auch für die Kinder in der Not/Betreuung während des Distanzunterrichtes. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: 

Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler unter ihrer Maske 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird. 

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist? 

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten bzw. der Klassenleitungen. Aus organisatorischen Gründen des Labors kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben über die Klassenleitung informiert. 

Für den Fall einer dann notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich in einem Umschlag ein separates Testset für diese Testung zuhause mit der Auftragsbestätigung und der Anleitung zur Durchführung (siehe Rückseite des Auftragsscheines) und einem barcodierten Zettel zum Verbleib bei den Erziehungsberechtigten zum Abrufen des  Laborergebnisses.

Informationen zur Durchführung der Einzeltestung nach positiver Pooltestung finden Sie hier: https://www.hdz-nrw.de/lolli-test/

Alle Eltern der Schule müssen sich das Testset am Montag, den 10.05.2021 bis 14 Uhr im Eingangsbereich der Schule abholen! Danke!

Für den Fall, dass Sie den Nachtest zuhause durchführen müssen, muss der Test bis 8.30 Uhr (!) in die Schule zurückgebracht werden (Eingangsbereich oder Postkasten), damit dieser wieder pünktlich im Labor zur Auswertung ist.

Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist. 

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung Sie als Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. 

Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests .

  • Wie sieht das neue Wechselmodell dazu aus?

Täglicher Wechsel der Lerngruppen im Präsenz- und Distanzunterricht ( sobald der Wechselunterricht startet )

Die verpflichtende zweimalige Testung aller Schülerinnen und Schüler mit dem Lolli-Test-Verfahren erfordert zwingend laut Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung NRW und der Labore den täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht für die geteilten Lerngruppen neu einzuführen.

Das bedeutet für die geteilten Klassen, dass mit dem Start des Wechselunterrichtes die Lerngruppe A / Lerngruppe 1 mit dem Präsenzunterricht beginnt und die Lerngruppe B / Lerngruppe 2 sogleich am darauffolgenden Tag in die Schule zum Präsenzunterricht kommt und sich somit beide Lerngruppen in Folge täglich abwechseln.  Die Klassenleitungen werden den Lerngruppen Ihrer Klasse  die genauen Tage  ausweisen.

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Lolli-Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aktueller Hinweis zum Schulbetrieb:

Aufgrund der wieder am Donnerstag (06.05.2021) leicht gestiegenen Inzidenz über 165 findet im Kreis Gütersloh an den Schulen bzw. auch an unserer Grundschule weiterhin Distanzunterricht und die Not/Betreuung statt. Die Klassenleitungen stellen für den Distanzunterricht wieder Materialpakete zur Abholung zur Verfügung. 

Vorsorglich und zur Sicherheit aller legen wir Ihnen nahe, vor dem hoffentlich baldigen Start des Wechselunterrichtes eine externe Teststelle mit Ihrem Kind aufzusuchen und den Bescheid der Negativtestung mit in die Schule zu geben. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung zur Vermeidung von Infektionsgeschehen.

Mit freundlichen Grüßen und im Auftrag der Landesregierung NRW

Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund.

Chr. Lehmeyer-Plotzky, Schulleitung         

Den Erlass des Ministeriums können Sie hier einsehen.