Liebe Eltern,

der Deutsche Bundestag hat letzten Freitag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden, die auch Auswirkung auf den Schulbetrieb in NRW haben wird.

Die Landesregierung NRW verkündete den Schulen gemäß Erlass vom 18.03.2022 sogleich die aktuellen Änderungendes Infektionsschutzgesetzes, über die ich Sie hiermit informieren möchte.

Zur Maskenpflicht in den Schulen

Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass bis Samstag, den 2. April 2022 gemäß der Coronabetreuungsverordnung und Übergangsfrist noch einePflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorgesehen ist. Ab dem 04. April 2022 endet diePflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.

Für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es jedoch allen in der Schule tätigen Personen und den Schülerinnen und Schülern freigestellt, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Zu den schulischen Testungen

Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also bis zum 08. April 2022 werden gemäß des Erlasses des Ministerium für Schule und Bildung NRW noch die Selbsttests in der derzeitigen Form für alle Schulen fortgesetzt. Nach den Osterferien endet das anlassbezogene Testen und wird aufgehoben, sofern es nicht eine unerwartete kritische Entwicklung eines Infektionsgeschehens gibt.

Sie, liebe Eltern, erhalten somit von der Schule für Ihr Kind nach den Osterferien keine weiteren Einzeltests mehr.

Weiterer  Hinweis:

Die Lernstandserhebungen (Vera 3) wurden laut Erlass vom 17. Februar 2022 coronabedingt auch möglich auf das Schuljahr 2022/23 verschoben. Als neuer Durchführungszeitraum ist nun offiziell Ende August 2022 bis Mitte September 2022 vorgesehen und eingeplant, den wir schulintern wahrnehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Lehmeyer-Plotzky

Schulleitung