Für Sonderbeurlaubungen muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag über die Klassenlehrkraft erfolgen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich. In diesem Fall muss der schriftliche Antrag rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher oder früher) an die Schulleitung gestellt werden.